 | Warum ist die EM ab sofort ein Teil der wiederkehrenden Prüfung (Hauptprüfung)? Wo steht es, dass die EM nun fester Bestandteil der wiederkehrenden Prüfung (Hauptprüfung) ist? |
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 | Warum ist die EM ab sofort ein Teil der wiederkehrenden Prüfung (Hauptprüfung)? Wo steht es, dass die EM nun fester Bestandteil der wiederkehrenden Prüfung (Hauptprüfung) ist? |
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Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) hat die neue TRBS 1201 Teil 4 am 14. Februar 2013 neu herausgegeben. Die Prüfung der elektrischen Anlagen und Betriebsmittel einer Aufzugsanlage ist nach dieser technischen Regel nun mehr fester Bestandteil der wiederkehrenden ZÜS Prüfung (Hauptprüfung). |
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 | Warum benötigen wir bei der wiederkehrenden Prüfung (Hauptprüfung) eine elektrische Prüfung? |
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 | Warum benötigen wir bei der wiederkehrenden Prüfung (Hauptprüfung) eine elektrische Prüfung? |
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Bei der Prüfung von Aufzugsanlagen sind mehrere Aspekte zu betrachten: Die Prüfung der Sicherheitstechnik des Aufzuges selbst und die Schnittstellen Aufzug-Gebäude.
Nach der alten TRBS (v. 2009) reichte ein Nachweis über die Sicherheit der elektrischen Anlagen und Betriebsmittel aus. Diese Prüfung konnte eine Zugelassene Überwachungsstelle (bei der TÜV SÜD Industrie Service GmbH „EZM“ genannt) eine Aufzugsfirma, ein Elektriker durchführen.
Da Fehler an den elektrischen Anlagen zu einer ernsthaften Gefahr führen können (z. B. Kabine steht unter Spannung, Schachttüren stehen unter Spannung), hat das BMAS beschlossen, diese Prüfung zum Gegenstand der ZÜS-Prüfung (HP) zu machen.
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 | Ab wann gilt diese neue Prüfvorschrift? |
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 | Ab wann gilt diese neue Prüfvorschrift? |
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Diese neue Vorschrift ist bereits gültig (mit der Veröffentlichung vom 14.02.2013).
Für Sie als Betreiber wird sie mit der nächsten wiederkehrenden Prüfung (Hauptprüfung) relevant. |
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 | Darf die Prüfung auch von meine(m/r) Elektriker/Wartungsfirma durchgeführt werden? |
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 | Darf die Prüfung auch von meine(m/r) Elektriker/Wartungsfirma durchgeführt werden? |
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Nur, unter folgenden Voraussetzungen:
- qualifiziertes Personal (Elektrofachkräfte mit spezieller Schulung am Aufzug)
- qualifiziertes Werkzeug, Prüf- und Messmittel
- das von den ZÜS zur Verfügung gestellte Messprotokoll
- das Messprotokoll muss zum Zeitpunkt der wiederkehrenden Prüfung (Hauptprüfung) vorliegen und darf derzeit nicht älter als 3 Monate sein.
Wichtig ist, dass
- Die ZÜS die Gesamtverantwortung hat
- Die ZÜS muss 2 Referenzmessungen durchführen, um das Messergebnis zu validieren
- Die ZÜS muss das Messprotokoll archivieren und mind. 10 Jahre auf Verlangen vorlegen können. Die Unparteilichkeit dieses „Dritten“ muss gewährleistet sein.
Die Unparteilichkeit ist zum Beispiel nicht gewährleistet, wenn der Dritte ein wirtschaftliches Interesse am Ergebnis der Prüfung hat (z. B. Vollwartungsvertrag, ggf. auch bei vermitteltem Auftrag – z. B. die ZÜS bekommt den Prüfauftrag durch Aufzugsfirma).
Ob wir die EM selbst durchführen oder diese in Auftrag gegeben wird, der Preis unterscheidet sich aufgrund unseres Aufwandes (s. o.) nicht.
Beispiele für unseren Aufwand: Rechtssichere Archivierung und Dokumentation, Referenzmessungen, stichprobenartige Überprüfung der Qualifikation von externen Prüfern und Messmittel.
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 | Wer darf diese Prüfung durchführen? |
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 | Wer darf diese Prüfung durchführen? |
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- Sachverständige der ZÜS
- Elektrofachkraft unter bestimmten Voraussetzungen (s. o.)
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 | Was kostet mich diese Prüfung? |
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 | Was kostet mich diese Prüfung? |
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94,40 € netto zusätzlich zur (alten) HP, egal ob komplett von uns durchgeführt oder durch einen Dritten. Kosten bei dem „Dritten“, für den Fall, dass dieser beauftragt wird, kommen zusätzlich hinzu. Achtung: Ggf. Wartungsvertrag beachten. |
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 | Ist nach wie vor eine BGV A3 Prüfung erforderlich? |
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 | Ist nach wie vor eine BGV A3 Prüfung erforderlich? |
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Bitte setzen Sie sich mit ihrer örtlich zuständigen BG in Verbindung. Ggf. kann die BGV A 3 Prüfung mit dieser neuen Regelung entfallen. Die Entscheidung hierüber obliegt der BG. |
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 | Was passiert, wenn ich diese Prüfung (EM) nicht durchführen lasse bzw. beauf-trage? |
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 | Was passiert, wenn ich diese Prüfung (EM) nicht durchführen lasse bzw. beauf-trage? |
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Die elektrische Messung (EM) ist ein fester Bestandteil der WIP (Hauptprüfung). Die EM bedarf somit eigentlich keiner expliziten Beauftragung. Unsere Sachverständigen führen die Prüfung im Rahmen der WIP durch, sofern kein geeignetes Messprotokoll (s. o.) vorliegt. Der zusätzliche Aufwand wird auf der Rechnung gesondert ausgewiesen. |
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 | Ich habe letztes Jahr (2012) bei der Zwischenprüfung eine elektrische Messung (EZM) durchgeführt, ist diese noch gültig? |
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 | Ich habe letztes Jahr (2012) bei der Zwischenprüfung eine elektrische Messung (EZM) durchgeführt, ist diese noch gültig? |
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Im Einzelfall kann diese Prüfung bei der nächsten erforderlichen WIP in 2013 noch anerkannt werden, sofern das Messergebnis nachvollziehbar ist. |
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 | Muss ein Monteur dabei sein? |
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 | Muss ein Monteur dabei sein? |
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Der Monteur ist generell bei der Hauptprüfung dabei. Die zusätzlichen Prüfschritte werden während der Hauptprüfung durchgeführt, daher lässt sich der Monteur nicht einsparen.
Gerne können wir aber den Wartungsvertrag der Aufzugsfirma überprüfen und ggf. gemeinsam mit Ihnen optimieren.
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 | Muss der Zugang zur Hausverteilung gewährleistet sein? |
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 | Muss der Zugang zur Hausverteilung gewährleistet sein? |
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In vielen Fällen ist der Zugang zur Hausverteilung erforderlich. Da die Prüfung ohne Zugang zur Hausverteilung unter Umständen nicht abgeschlossen werden kann, empfehlen wir dringend den Zugang zu ermöglichen. |
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 | Muss ich andere Vorbereitungen treffen als bisher vor einer wiederkehrenden Prüfung (Hauptprüfung)? |
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 | Muss ich andere Vorbereitungen treffen als bisher vor einer wiederkehrenden Prüfung (Hauptprüfung)? |
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nein – Ausnahme: Hausverteilung sollte zugänglich sein (s. o.) |
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 | Wer hat die Änderung entschieden? |
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 | Wer hat die Änderung entschieden? |
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Der Gesetzgeber (BMAS -Bundesministerium für Arbeit und Soziales), aufgrund der möglichen Gefahren für den Benutzer, Monteure und Sachverständige. |
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 | Was passiert, wenn kein Messprotokoll dem SV vor Ort vorliegt und er auch keine Information darüber hat? |
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 | Was passiert, wenn kein Messprotokoll dem SV vor Ort vorliegt und er auch keine Information darüber hat? |
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Wenn uns kein Messprotokoll vorliegt, führen wir die wiederkehrende Prüfung zusammen mit den neuen Prüfschritten der EM durch, um einen Weiterbetrieb der Anlage zu ermöglichen. Der Preis ist immer gleich, d. h. ob ein Messprotokoll vorliegt oder nicht. Sie haben somit keinen Nachteil, wenn wir trotz fehlender Information prüfen. |
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 | Liegt ein Messprotoll Dritter, z.B. von der Wartungsfirma oder von einem Elektrobetrieb vor, wer führt die Bewertung dieses Messprotolls durch? |
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 | Liegt ein Messprotoll Dritter, z.B. von der Wartungsfirma oder von einem Elektrobetrieb vor, wer führt die Bewertung dieses Messprotolls durch? |
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Die Bewertung übernimmt der Sachverständige vor Ort. Der Sachverständige nimmt auch immer noch zwei Referenzmessungen vor, um die Richtigkeit der Ergebnisse zu überprüfen. Der Aufwand der Kontrolle dieses Messprotokolls oder die Erstellung eines Messprotokolls unterscheidet sich nicht. Einfacher für alle Beteiligten ist es somit, der ZÜS-Sachverständige führt die Messung komplett durch. Der Wartungsvertrag mit der Aufzugsfirma kann ggf. angepasst werden. |
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 | Fragen und Antworten zum Download |
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 | Fragen und Antworten zum Download |
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