Seit 1. Dezember 2011 ist für die „Bereitstellung von Produkten auf dem Markt“ das Produktsicherheitsgesetz (ProdSG) verbindlich. Mit Inkrafttreten des neuen ProdSG wurde das bisherige Geräte- und Produktsicherheitsgesetz (GPSG) abgelöst.
Neuerungen bringt das Gesetz vor allem in der Marktüberwachung (Abschnitt 6, §§ 24 bis 28). Die Marktüberwachungsmaßnahmen dienen dem Schutz vor gefährlichen Produkten, sollen das Sicherheitsniveau erhöhen und faire Wettbewerbsbedingungen schaffen. Einem Ungleichgewicht bei Kontrollen auf Ländermärkten wird durch festgelegte Richtwerte entgegen gewirkt.
Eine wesentliche Änderung zum bestehenden GS-Zeichen liegt in der strikteren Vorgehensweise für dessen Erteilung und Verwendung.
Strengere Kontrollen bei Vergabe und Anwendung sollen den Verbraucher besser schützen und Missbrauch vorbeugen.
Das Produktsicherheitsgesetz (ProdSG)
wurde in unserem Regelwerksservice aufgenommen.